Folge 35

Umgangsrecht

Trennen sich die Eltern minderjähriger Kinder, können sich hieraus erhebliche Belastungen für die betroffenen Kinder ergeben, welche teilweise zu psychischen Beeeinträchtigungen führen. Indizien hierfür sind beispielsweise plötzliches Schulversagen, Einnässen , aggressives Verhalten oder eine unnatürliche Zurückgezogenheit.

 Viele Kinder beziehen die Trennung ihrer Eltern auf sich, d.h., sie glauben, die Ursache für die Trennung zu sein.

 Zum Schutze der Kinder sollten die Eltern ihre Trennung so vorbereiten, dass sie den Kindern in gemeinsamen Gesprächen mit kindgerechten Worten den Grund für die Trennung erklären, und deutlich darauf hinweisen, dass beide Eltern selbstverständlich auch zukünftig für sie da sind .

 In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Kindern nahtlos an die Trennung regelmäßige Kontakte mit dem Elternteil, welcher nach der Trennung nicht mehr im selben Haushalt lebt, zu ermöglichen, um einen unbeschwertes und natürliches Eltern/Kind-Verhältnis zu bewahren.

 Werden feste Umgangstermine vereinbart, so sollten sich alle Beteiligten hieran halten, einerseits um eine Planungssicherheit zu erhalten, andererseits aber auch, um den Kindern unnötige Enttäuschungen zu ersparen.

 Die Kinder sollten hierbei in jedem Fall aus etwaigen zwischen den Eltern bestehenden Streitigkeiten herausgehalten werden, um zu vermeiden, dass die Kinder in einen Solidaritätskonflikt geraten, welcher zu einer zusätzlichen Belastung führen würde. Dies bedingt einen respektvollen Umgang miteinander im Beisein der Kinder, aber auch das Vermeiden negativer Äußerungen über den anderen Elternteil. 

 Antje Holtgrave-Piedmont