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Folge 35
Umgangsrecht
Trennen sich die Eltern minderjähriger Kinder, können sich hieraus
erhebliche Belastungen für die betroffenen Kinder ergeben, welche
teilweise zu psychischen Beeeinträchtigungen führen. Indizien
hierfür sind beispielsweise plötzliches Schulversagen, Einnässen ,
aggressives Verhalten oder eine unnatürliche Zurückgezogenheit.
Viele Kinder beziehen die Trennung ihrer Eltern auf sich, d.h.,
sie glauben, die Ursache für die Trennung zu sein.
Zum
Schutze der Kinder sollten die Eltern ihre Trennung so vorbereiten,
dass sie den Kindern in gemeinsamen Gesprächen mit kindgerechten
Worten den Grund für die Trennung erklären, und deutlich darauf
hinweisen, dass beide Eltern
selbstverständlich auch zukünftig für sie da sind .
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, den Kindern nahtlos an
die Trennung regelmäßige Kontakte mit dem Elternteil, welcher nach
der Trennung nicht mehr im selben Haushalt lebt, zu ermöglichen, um
einen unbeschwertes und natürliches Eltern/Kind-Verhältnis zu
bewahren.
Werden feste Umgangstermine vereinbart, so sollten sich alle
Beteiligten hieran halten, einerseits um eine Planungssicherheit zu
erhalten, andererseits aber auch, um den Kindern unnötige
Enttäuschungen zu ersparen.
Die
Kinder sollten hierbei in jedem Fall aus etwaigen zwischen den
Eltern bestehenden Streitigkeiten herausgehalten werden, um zu
vermeiden, dass die Kinder in einen Solidaritätskonflikt geraten,
welcher zu einer zusätzlichen Belastung führen würde. Dies bedingt
einen respektvollen Umgang miteinander im Beisein der Kinder, aber
auch das Vermeiden negativer Äußerungen über den anderen Elternteil.
Antje Holtgrave-Piedmont
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